Jeder Volljurist durchläuft vor seinem 2. Staatsexamen zum Zwecke der praktischen Ausbildung ein Referendariat von z.Zt. zwei Jahren Dauer. Wer mehr über die Stellung und die Ausbildung eines Referendars erfahren möchte, dem sei das unten stehende Merkblatt empfohlen. Im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln werden jährlich etwa 1.200 Referendarinnen und Referendare ausgebildet, die hier Informationen über ihre Ausbildung erhalten können.

Viele weitere Informationen - insbesondere rund um das 2. Staatsexamen - finden Sie auf den Seiten des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen im Bereich "Themen" (siehe Infobox).