Das Oberlandesgericht Köln ist - neben den Oberlandesgerichten Düsseldorf und Hamm - eines von drei Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen. In seinem Zuständigkeitsbereich leben über 4,31 Millionen Einwohner. Seine räumliche Zuständigkeit umfasst in etwa den gesamten Regierungsbezirk Köln und schließt neben dem Großraum zwischen Köln, Bonn und Aachen auch weite Teile des Bergischen Landes mit ein.
Zum Oberlandesgerichtsbezirk Köln gehören 3 Landgerichte mit insgesamt 23 Amtsgerichten, und zwar der
Landgerichtsbezirk Aachen (1.011.2340 Einwohner)
Landgerichtsbezirk Bonn (1.118.851 Einwohner)
Landgerichtsbezirk Köln (2.181.472 Einwohner)