Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren in Nordrhein-Westfalen haben seit dem 01.01.2023 die Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit abzuleisten, wenn sie tatsächlich ein Kind unter 18 Jahren oder eine oder einen laut ärztlichem Gutachten pflegebedürftige Ehegattin oder Ehegatten, Lebenspartnerin oder Lebenspartner oder in gerader Linie Verwandten betreuen oder pflegen (§ 32a Absatz 1 Nummer 1 Juristenausbildungsgesetz NRW - JAG NRW). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit im Falle einer Schwerbehinderung oder in Fällen besonderer persönlicher Gründe, die vergleichbar sind (§ 32a Absatz 1 Nummer 2 und 3 JAG NRW), den Vorbereitungsdienst ganz oder teilweise in Teilzeit abzuleisten.

Der Antrag ist unter Verwendung des entsprechenden Antragsvordrucks spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit (stets zum ersten eines Monats) bei der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Oberlandesgerichts schriftlich oder elektronisch einzureichen.

Hier finden Sie das Merkblatt zum Teilzeitreferendariat.