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Die Vorlage eines amtsärztlichen Attests ist u.a. zur Entschuldigung für versäumte Prüfungsteile (Aufsichtsarbeiten, Hausarbeit, mündliche Prüfung) erforderlich.
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Aus dem amtsärztlichen Attest müssen Art und Dauer der Erkrankung sowie das Beschwerdebild erkennbar sein.
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Zur Frage, ob eine prüfungsabhängige oder prüfungsunabhängige Erkrankung vorliegt, muss in dem amtsärztlichen Attest ebenfalls Stellung genommen werden, denn nur eine prüfungsunabhängige Erkrankung kann zur Entschuldigung herangezogen werden.
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Amtsärztliche Atteste, die zur Entschuldigung einer nicht erbrachten Prüfungsleistung dienen, sind unverzüglich dem Justizprüfungsamt zu übersenden.
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Die Kosten einer amtsärztlichen Untersuchung trägt der Prüfling.
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Der Amtsarzt sollte im eigenen Interesse des Prüflings von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden werden, damit er gegebenenfalls Nachfragen des Justizprüfungsamtes beantworten kann