• Die Vorlage eines amtsärztlichen Attests ist u.a. zur Entschuldigung für versäumte Prüfungsteile (Aufsichtsarbeiten, Hausarbeit, mündliche Prüfung) erforderlich.

  • Aus dem amtsärztlichen Attest müssen Art und Dauer der Erkrankung sowie das Beschwerdebild erkennbar sein.

  • Zur Frage, ob eine prüfungsabhängige oder prüfungsunabhängige Erkrankung vorliegt, muss in dem amtsärztlichen Attest ebenfalls Stellung genommen werden, denn nur eine prüfungsunabhängige Erkrankung kann zur Entschuldigung herangezogen werden.

  • Amtsärztliche Atteste, die zur Entschuldigung einer nicht erbrachten Prüfungsleistung dienen, sind unverzüglich dem Justizprüfungsamt zu übersenden.

  • Die Kosten einer amtsärztlichen Untersuchung trägt der Prüfling.

  • Der Amtsarzt sollte im eigenen Interesse des Prüflings von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden werden, damit er gegebenenfalls Nachfragen des Justizprüfungsamtes beantworten kann