Prüfungssaal 441 Prüfungssaal 441
Prüfungssaal 442 Prüfungssaal 442

Die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung. Die Schwerpunktbereichsprüfung wird von den Universitäten abgenommen und geht zu 30 % in die Gesamtnote der ersten Prüfung ein. Die staatliche Pflichtfachprüfung wird vor einem der Justizprüfungsämter abgelegt und geht zu 70 % in die Gesamtnote der ersten Prüfung ein.