Hinweis zu den Prüfungen nach altem Recht ab dem Jahr 2027 

Die Zahl der Prüflinge, die ihre Prüfung nach altem Recht ablegt, nimmt auf Grund der geltenden Übergangsregelungen des JAG NRW (Art. 2 des 2. Gesetzes zur Änderung des JAG NRW vom 09.11.2021) stetig ab. Aus zwingenden organisatorischen Gründen können ab dem Jahr 2027 Prüfungen nach altem Recht nur noch in den Klausurmonaten Januar, April, August und Oktober angeboten werden. Sie werden gebeten, dies im Rahmen Ihrer Meldung zu berücksichtigen.

Wichtiger Hinweis für die Aufsichtsarbeiten ab Juni 2025

Die Gesetzessammlung „Habersack, Deutsche Gesetze, Ergänzungsband“ ist ab dem 01. Juni 2025 als Hilfsmittel bei der Anfertigung von Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung nicht mehr zugelassen.

Neue Räumlichkeiten für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten der Staatlichen Pflichtfachprüfung

Foyer 1 Quelle: Justiz NRW

Ab April 2025 stehen für die Durchführung der Aufsichtsarbeiten der Staatlichen Pflichtfachprüfung neue Räumlichkeiten zur Verfügung.

Diese befinden sich in der RHEINZEIT (OLG Köln), Clever Str. 38 (OG 1 - 3), 50668 Köln.

Die Räumlichkeiten sind nur wenige Gehminuten vom Oberlandesgericht Köln entfernt. 

Hinweise und Dokumente

Anfertigung der Aufsichtsarbeiten im August 2026

Im Monat August 2026 findet kein Losverfahren statt.

Die Aufsichtsarbeiten im August 2026 finden ausschließlich in der RHEINZEIT (OLG Köln), Clever Str. 38 (OG 1-3), 50668 Köln statt.

Übergangsregelungen (Art. 2 des 2. Gesetzes zur Änderung des JAG NRW vom 09.11.2021

Informationen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 JAG NRW

Klausurtermin April 2026

Die schriftlichen Arbeiten aus der Klausurenreihe April 2026

haben die Prüflinge mit den folgenden Kennziffern nicht bestanden:

Liste  (PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab 66 KB)

Die Bescheide über das vorzeitige Nichtbestehen der Prüfung sind zeitnah zur Post gegangen.
Die Postlaufzeit (maximal 3 Tage) ist daher abzuwarten.

Kandidaten, die zur mündlichen Prüfung zugelassen sind, erhalten die Ergebnisse der Klausuren zu Beginn des 4. Monats nach den Klausuren per einfachem Brief. Die Versendung der Briefe erfolgt regelmäßig am 5. Tag des 4. Monats nach den Klausuren. Sollte dieser Tag auf einen arbeitsfreien Tag fallen, erfolgt die Absendung am ersten Werktag, der auf den 5. des Monats folgt. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten, die Prüfungskommission und das Rechtsgebiet, dem der Vortrag entnommen wird, 3 Wochen vor dem Prüfungstermin in der Ladung zur mündlichen Prüfung mitgeteilt. Der mündliche Prüfungstermin wird im 5. Monat nach Anfertigung der Aufsichtsarbeiten stattfinden. Weitere Angaben werden im Vorfeld nicht gemacht.