Es besteht die Möglichkeit gemäß § 23 Abs. 2 JAG NRW binnen Monatsfrist nach Bekanntgabe der abschließenden Prüfungsentscheidung (nach der Zustellung eines Bestehenbescheides oder eines Nichtbestehenbescheides) die Einsichtnahme vor Ort oder alternativ die Übersendung von kostenlosen Klausurkopien der   Aufsichtsarbeiten und der Prüfergutachten zu beantragen.

Die Einsichtnahme wird an mehreren Terminen in der Zeit von 9.00 Uhr bis maximal 11.30 Uhr nach erfolgter Online-Terminvergabe in Raum 318 bei dem Oberlandesgerichts Köln, Reichenspergerplatz1, 50670 Köln, angeboten. Die Anmeldung zu den Einsichtnahmeterminen erfolgt online über https://justiztermine.nrw.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab. Der Termin ist zusätzlich online zu bestätigen.

Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind rechtzeitig über die Online-Terminvergabe zu stornieren.


Der Antrag auf Übersendung von kostenlosen Klausurkopien der Aufsichtsarbeiten und Prüfergutachten kann nach Beendigung des Prüfungsverfahrens per E-Mail an PSFJPAEinsichtnahme@olg-koeln.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm  gestellt werden.

Bitte beachten Sie Folgendes:
Der per E-Mail gestellte Antrag auf Übersendung von kostenlosen Klausurkopien kann nur dann bearbeitet werden, wenn Sie den Antrag von der bei der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung angegebenen und so autorisierten E-Mail-Adresse aus versenden oder bei Verwendung einer abweichenden E-Mail-Adresse der E-Mail einen Scan Ihres Personalausweises beifügen.