Wichtiger Hinweis für die Aufsichtsarbeiten ab Juni 2025:
Die Gesetzessammlung „Habersack, Deutsche Gesetze, Ergänzungsband“ ist ab dem 01. Juni 2025 als Hilfsmittel bei der Anfertigung von Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung nicht mehr zugelassen.

Ab April 2025 stehen für die Durchführung der Aufsichtsarbeiten der Staatlichen Pflichtfachprüfung neue Räumlichkeiten zur Verfügung.
Diese befinden sich in der RHEINZEIT (OLG Köln), Clever Str. 38 (OG 1 - 3), 50668 Köln.
Die Räumlichkeiten sind nur wenige Gehminuten vom Oberlandesgericht Köln entfernt.
Da die Zahl der Meldungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung für den Monat Mai 2025 größer ist als die der vorhandenen Plätze, war es aus organisatorischen Gründen nicht möglich, allen Kandidatinnen und Kandidaten einen Platz zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten im Mai 2025 zur Verfügung zu stellen. Es war daher erforderlich, Prüflinge, die sich für den Aufsichtsmonat Mai 2025 bei dem Justizprüfungsamt Köln gemeldet haben, in den Monat Juni 2025 zu losen.
Die Auslosung ist abgeschlossen. Ergebnisse finden Sie hier: Liste ( 58 KB)
Änderungswünsche können leider nicht berücksichtigt werden.
Die Kandidatinnen und Kandidaten, die in den Juni 2025 gelost worden sind, werden zusätzlich schriftlich benachrichtigt. Die Schreiben sind zur Post gegangen. Der Postweg bleibt abzuwarten. Alle anderen Kandidatinnen und Kandidaten werden ca. 14 Tage vor dem Klausurtermin im Mai eine Ladung erhalten.
Die Aufsichtsarbeiten im Mai 2025 finden überwiegend in der RHEINZEIT (OLG Köln), Clever Str. 38 (OG 1 - 3), 50668 Köln statt. Wenige Prüflinge werden auch in das Justizgebäude am Reichenspergerplatz geladen. Nach Hürth werden keine Prüflinge mehr geladen.
Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen.
Antworten auf die Frage, welche Fassung des Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen Anwendung findet.
Klausurtermin Januar 2025
Die schriftlichen Arbeiten aus der Klausurenreihe Januar 2025
haben die Prüflinge mit den folgenden Kennziffern nicht bestanden:
Liste ( 55 KB)
Die Bescheide über das vorzeitige Nichtbestehen der Prüfung sind zeitnah zur Post gegangen.
Die Postlaufzeit (maximal 3 Tage) ist daher abzuwarten.
Kandidaten, die zur mündlichen Prüfung zugelassen sind, erhalten die Ergebnisse der Klausuren zu Beginn des 4. Monats nach den Klausuren per einfachem Brief. Die Versendung der Briefe erfolgt regelmäßig am 5. Tag des 4. Monats nach den Klausuren. Sollte dieser Tag auf einen arbeitsfreien Tag fallen, erfolgt die Absendung am ersten Werktag, der auf den 5. des Monats folgt. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten, die Prüfungskommission und das Rechtsgebiet, dem der Vortrag entnommen wird, 3 Wochen vor dem Prüfungstermin in der Ladung zur mündlichen Prüfung mitgeteilt. Der mündliche Prüfungstermin wird im 5. Monat nach Anfertigung der Aufsichtsarbeiten stattfinden. Weitere Angaben werden im Vorfeld nicht gemacht.
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