Information zu den Aufsichtsarbeitsarbeiten im Oktober 2024

Für die Aufsichtsarbeiten im Oktober 2024 findet kein Losverfahren statt.

Die Aufsichtsarbeiten werden im Euronova-Campus in Hürth und im Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz, angefertigt.

Übergangsregelungen (Art. 2 des 2. Gesetzes zur Änderung des JAG NRW vom 09.11.2021

Informationen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 JAG NRW

Klausurtermin Juni 2024

Die schriftlichen Arbeiten aus der Klausurenreihe Juni 2024

haben die Prüflinge mit den folgenden Kennziffern nicht bestanden:

Liste  (PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab 55 KB)

Die Bescheide über das vorzeitige Nichtbestehen der Prüfung sind zeitnah zur Post gegangen.
Die Postlaufzeit (maximal 3 Tage) ist daher abzuwarten.

Kandidaten, die zur mündlichen Prüfung zugelassen sind, erhalten die Ergebnisse der Klausuren zu Beginn des 4. Monats nach den Klausuren per einfachem Brief. Die Versendung der Briefe erfolgt regelmäßig am 5. Tag des 4. Monats nach den Klausuren. Sollte dieser Tag auf einen arbeitsfreien Tag fallen, erfolgt die Absendung am ersten Werktag, der auf den 5. des Monats folgt. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten, die Prüfungskommission und das Rechtsgebiet, dem der Vortrag entnommen wird, 3 Wochen vor dem Prüfungstermin in der Ladung zur mündlichen Prüfung mitgeteilt. Der mündliche Prüfungstermin wird im 5. Monat nach Anfertigung der Aufsichtsarbeiten stattfinden. Weitere Angaben werden im Vorfeld nicht gemacht.

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Hinweis für die staatliche Pflichtfachprüfung in der Zeit ab Januar 2024:

Es wird im Hinblick auf die am 01.01.2024 in Kraft tretenden gesetzlichen Neuregelungen aufgrund des "Personengesellschaftsrechts-modernisierungsgesetz – MoPeG" vom 10.08.2021 klargestellt, dass diese unmittelbar zum Gegenstand der Aufsichtsarbeiten, des Vortrags und des Prüfungsgesprächs in der staatlichen Pflichtfachprüfung gemacht werden können.

Es gibt insoweit keine Übergangsfrist.