Innerhalb des Gebäudes besteht die Pflicht einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.
Die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gilt sowohl für Besucherinnen und Besucher als auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen öffentlich zugänglichen Bereichen des Oberlandesgerichts. Das gilt insbesondere für den Eingangsbereich, die Wartebereiche, Aufzüge, Treppenhäuser, Bibliothek, Flure und die Kantine (außerhalb des Sitzplatzes).
Zurzeit gelten folgenden Öffnungszeiten im Gebäude:
Montag bis Donnerstag jeweils von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Die für den Sitzungsbetrieb erforderliche Öffentlichkeit bleibt indes gewahrt.
Der Publikumsverkehr ist weiterhin eingeschränkt.
Unter Wahrnehmung des Hausrechts wird der Zutritt und Aufenthalt folgenden Personen verboten:
- die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen
- innerhalb der jeweils letzten 14 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona infizierten Person hatte
Soweit möglich bitten wir darum, alle Eingaben und Anträge schriftlich einzureichen. Hierzu können Sie Telefax, Post als auch den Hausbriefkasten nutzen.
Ferner weisen wir auf die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorgaben zum elektronischen Rechtsverkehr hin.
Bei Bedarf einer persönlichen Rücksprache werden Sie informiert.
Es gelten folgende Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag jeweils von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Die Rechtsantragsstelle des Oberlandesgerichts Köln kann nur nach vorheriger telefonischer Terminvergabe aufgesucht werden.
Hiervon gelten folgende abweichende Sprechzeiten:
Justizprüfungsamt und Referendarabteilung
Montag, Dienstag, Donnerstag
jeweils von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr
Beurkundungen von Kirchenaustritten
Nachlass – und Grundbuchangelegenheiten
im Gebäude Reichenspergerplatz 1 (nur nach vorheriger Terminabsprache)
Montag-Mittwoch und Freitag: |
Donnerstag: |
vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr
|
vormittags von 9:00 bis 12:00 Uhr nachmittags von 14:00 bis 15:00 Uhr |
Kassen- und Schalterstunden der Zahlstelle (vormals Gerichtskasse)
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
Bibliothek und Kantine
Die Bibliothek und die Kantine sind derzeit nur für Bedienstete der Justiz zugänglich.
Zu Ihrer Information wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der fortbestehenden Abstands- und Hygienevorschriften für die Rechtsanwaltspostfächer bei dem Oberlandesgericht bis auf weiteres folgende gekürzte Öffnungszeiten gelten:
11.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Zudem sind folgende neue Benutzungsbedingungen einzuhalten:
- Das Betreten der Wachtmeisterei zur Leerung der Postfächer ist nur mit Mund- und Nasenschutz und lediglich einer Person erlaubt.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten und der Raum ist unverzüglich wieder zu verlassen. Ein Sortieren der Post im Raum hat zu unterbleiben.
Die Notarfächer beim Amtsgericht bleiben bis auf weiteres geschlossen.