Reduzierung der Referendareinstellungen und Verkürzung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses
Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit dem Landesjustizprüfungsamt auf Grund enger finanzieller Rahmenbedingungen für das Jahr 2025 bereits im laufenden Jahr die Anzahl der Referendareinstellungen reduziert und weitere Maßnahmen zur Erreichung der haushaltsrechtlichen Zielvorgaben getroffen.
Konkret bedeutet das vor allem Folgendes:
- Reduzierung der landesweiten Referendareinstellungen auf 100 Personen pro Monat bereits seit dem 01.07.2024
- Verkürzung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses um einen Monat durch Vorverlegung der mündlichen Prüfung in den 25. Monat nach Einstellung (statt des 26. Monats), beginnend ab den Dezemberklausuren 2024
- Zahlung der Unterhaltsbeihilfe nur noch bis zum Tag des Bestehens (mündliche Prüfung) oder endgültigen Nichtbestehens der zweiten juristischen Staatsprüfung (statt bis zum Monatsende).
Nähere Einzelheiten können Sie auch der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3807 des Abgeordneten Dr. Werner Pfeil (LT-Drucks. 18/9190) sowie den Berichten der 43. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 26. Juni 2024 (TOP 6 und 7) entnehmen, die unter folgenden Links abrufbar sind:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-9190.pdf
und
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-2735.pdf
sowie
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-2737.pdf
Für den Bezirk des Oberlandesgerichts Köln haben die reduzierten Einstellungszahlen zur Folge, dass die Wartezeit auf einen Einstellungsplatz derzeit auf über ein Jahr angewachsen ist.
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