Reduzierung der Referendareinstellungen und Verkürzung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses

Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit dem Landesjustizprüfungsamt auf Grund enger finanzieller Rahmenbedingungen die Anzahl der Referendareinstellungen reduziert und weitere Maßnahmen zur Erreichung der haushaltsrechtlichen Zielvorgaben getroffen.

Konkret bedeutet das vor allem Folgendes:

  • Reduzierung der landesweiten Referendareinstellungen auf 100 Personen pro Monat bereits seit dem 01.07.2024
  • Verkürzung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses um einen Monat durch Vorverlegung der mündlichen Prüfung in den 25. Monat nach Einstellung (statt des 26. Monats), beginnend ab den Dezemberklausuren 2024
  • Zahlung der Unterhaltsbeihilfe nur noch bis zum Tag des Bestehens (mündliche Prüfung) oder endgültigen Nichtbestehens der zweiten juristischen Staatsprüfung (statt bis zum Monatsende).

Für den Bezirk des Oberlandesgerichts Köln haben die reduzierten Einstellungszahlen zur Folge, dass die prognostizierte Wartezeit auf einen Einstellungsplatz deutlich angewachsen ist. Die tatsächliche Wartezeit fällt jedoch wegen zurücktretender Bewerber oder Terminsverschiebungen anderer Bewerber regelmäßig kürzer aus. Für die zuletzt eingestellten Bewerber lag die tatsächliche Wartezeit bei ungefähr einem Jahr (ab Eingangsdatum des Antrags).

 

Weitere allgemeine  Informationen finden Sie unter den  nachfolgenden Kategorien: 

Viele weitere Informationen - insbesondere rund um das 2. Staatsexamen - finden Sie auf den Seiten des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen im Bereich "Themen" (siehe Infobox).