Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit dem Landesjustizprüfungsamt auf Grund enger finanzieller Rahmenbedingungen seit Juli 2024 die Anzahl der aktiven Referendarinnen und Referendare reduziert und weitere Maßnahmen zur Erreichung der haushaltsrechtlichen Zielvorgaben getroffen.

Für den Bezirk des Oberlandesgerichts Köln haben die geänderten Einstellungszahlen zur Folge, dass die prognostizierte Wartezeit auf einen Einstellungsplatz deutlich angewachsen ist. Die tatsächliche Wartezeit fällt jedoch wegen zurücktretender Bewerber oder Terminsverschiebungen anderer Bewerber regelmäßig kürzer aus. Für die zuletzt eingestellten Bewerberinnen und Bewerber lag die tatsächliche Wartezeit bei ungefähr einem Jahr (ab Eingangsdatum des Antrags).

 

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