Fragen zum Schadensersatzurteil gegen Auskunftei
Beim Oberlandesgericht Köln gehen viele Anrufe ein, nachdem kürzlich eine Wirtschaftsauskunftei zur Zahlung von Schadensersatz wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung verurteilt worden ist (OLG Köln, Urteil vom 10.04.2025, Az. 15 U 249/24). Die beklagte Auskunftei hatte Informationen über Zahlungsstörungen des Klägers weiter gespeichert, nachdem die Forderungen ausgeglichen worden waren.
Das Urteil können Sie in der kostenlosen Rechtsprechungsdatenbank NRWE abrufen. Folgen Sie hierzu diesem Link oder geben Sie auf der Internetseite www.nrwe.de im Feld „Aktenzeichen / ECLI“ das Aktenzeichen 15 U 249/24 ein.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Beklagte kann innerhalb eines Monats Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Das Oberlandesgericht Köln kann diese Entscheidung nicht näher erläutern. Die Gerichte bieten auch keine Rechtsberatung im Einzelfall an. Wenden Sie bei Fragen bitte an eine/n Angehörigen der rechtsberatenden Berufe, insbesondere an eine Rechtsanwältin oder an einen Rechtanwalt.
Philipp Prietze
Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit