Corona-Virus:

Briefkasten des Oberlandesgerichts, des Amtsgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft Köln sowie des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Köln Briefkasten des OLG, des AG und der GStA Köln sowie des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Köln

Sie werden gebeten, möglichst von einer persönlichen Vorsprache abzusehen und Anträge und Schreiben per Post zu übersenden oder in dem vor dem Gebäude befindlichen Briefkasten einzuwerfen.

Anfragen per E-Mail senden Sie bitte an  referendare@olg-koeln.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm  

Bei eiligen oder nicht schriftlich oder telefonisch zu klärenden Angelegenheiten können Sie ausnahmsweise einen Termin vereinbaren. Hierzu gehört nicht die Abgabe der Bewerbung zum juristischen Vorbereitungsdienst.

 

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

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Hinweise zum juristischen Vorbereitungsdienst

Um auch während der Corona-Pandemie eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Referendarinnen und Referendare zu gewährleisten, dabei aber zugleich die Ansteckungsgefahr zu minimieren, ist von der Ausbildungsleiterin bei dem Oberlandesgericht Hamm und den Ausbildungsleitern bei den Oberlandesgerichten Düsseldorf und Köln unter Beteiligung des Ministeriums der Justiz Folgendes beschlossen worden:

1. Arbeitsgemeinschaften

Mit Blick auf die Entwicklungen in der Corona-Pandemie wird der Unterricht in den Arbeitsgemeinschaften zurzeit entweder digital in Form von Videokonferenzen, in einem sog. Hybrid-Format oder in Präsenz durchgeführt. Die Einzelheiten für die Durchführung in Form von Videokonferenzen ergeben sich aus den vom Zentralen IT-Dienstleiter der Justiz NRW erstellten Handreichungen für Arbeitsgemeinschaftsleiterinnen und Arbeitsgemeinschaftsleiter sowie für Referendarinnen und Referendare. 

2.    Praxisausbildung

Im Rahmen der praktischen Einzelausbildung sind die bekannten Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sowie die aktuell zum Arbeitsschutz veröffentlichten Standards einzuhalten. Insbesondere soll zur Unterbrechung von Infektionsketten der empfohlene Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden bzw. durch alternative Schutzmaßnahmen der Gesundheitsschutz gewährleistet werden. Die Einzelheiten sind mit den Ausbilderinnen und Ausbildern vor Ort abzusprechen