Um auch während der Corona-Pandemie eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Referendarinnen und Referendare zu gewährleisten, dabei aber zugleich die Ansteckungsgefahr zu minimieren, ist von der Ausbildungsleiterin bei dem Oberlandesgericht Hamm und den Ausbildungsleitern bei den Oberlandesgerichten Düsseldorf und Köln unter Beteiligung des Ministeriums der Justiz Folgendes beschlossen worden:
1. Arbeitsgemeinschaften
Mit Blick auf die Entwicklungen in der Corona-Pandemie wird der Unterricht in den Arbeitsgemeinschaften zurzeit entweder digital in Form von Videokonferenzen, in einem sog. Hybrid-Format oder in Präsenz durchgeführt. Die Einzelheiten für die Durchführung in Form von Videokonferenzen ergeben sich aus den vom Zentralen IT-Dienstleiter der Justiz NRW erstellten Handreichungen für Arbeitsgemeinschaftsleiterinnen und Arbeitsgemeinschaftsleiter sowie für Referendarinnen und Referendare.
2. Praxisausbildung
Im Rahmen der praktischen Einzelausbildung sind die bekannten Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sowie die aktuell zum Arbeitsschutz veröffentlichten Standards einzuhalten. Insbesondere soll zur Unterbrechung von Infektionsketten der empfohlene Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden bzw. durch alternative Schutzmaßnahmen der Gesundheitsschutz gewährleistet werden. Die Einzelheiten sind mit den Ausbilderinnen und Ausbildern vor Ort abzusprechen