Ich bin Studienortwechsler (aus einem anderen Bundesland). Wird die am früheren Studienort erworbene Bescheinigung über den Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses anerkannt?

Ja. Die am früheren Studienort erworbene Bescheinigung über den Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses wird anerkannt, soweit die Lehrveranstaltung einen Umfang von mindestens zwei Semesterwochenstunden hatte und eine Prüfung absolviert worden ist.