Kann ein Auslandssemester, das unberücksichtigt bleibt, als Fremdsprachennachweis anerkannt werden? Kann eine praktische Studienzeit, die im Ausland absolviert worden ist, als Fremdsprachennachweis anerkannt werden? Wenn aufgrund einer erfolgreich abgeschlossenen fachspezifischen Fremdsprachenausbildung im Sinne des § 25 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 JAG NRW ein Semester unberücksichtigt bleibt, kann diese gleichzeitig als Fremdsprachennachweis genutzt werden? Ich habe erfolgreich an einem Moot Court in fremder Sprache (§ 25 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 JAG NRW) teilgenommen. Muss ich zusätzlich einen Fremdsprachennachweis nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW erbringen? Ich bin Studienortwechsler (aus einem anderen Bundesland). Wird die am früheren Studienort erworbene Bescheinigung über den Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ...