Kann die praktische Studienzeit nach § 8 JAG NRW bereits vor Beginn des Studiums der Rechtswissenschaften, z.B. in der freien Zeit zwischen dem Abitur und der Aufnahme des Studiums, abgeleistet werden? Kann ein Praktikum, das vor Beginn des Studiums abgeleistet wurde, angerechnet werden?

Nein. Die praktischen Studienzeiten sind nach Sinn und Zweck des § 8 JAG NRW während des rechtswissenschaftlichen Studiums und somit frühestens nach dem ersten Semester abzuleisten.