Oberlandesgericht Köln:  A.) Praktische Studienzeit, §§ 7 Abs. 1 Nr. 4, 8 JAG NRW

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A.) Praktische Studienzeit, §§ 7 Abs. 1 Nr. 4, 8 JAG NRW

  • Ordner Bei welchen Stellen/Einrichtungen kann das Verwaltungspraktikum abgeleistet werden?
  • Ordner Kann die praktische Studienzeit nach § 8 JAG NRW bereits vor Beginn des Studiums der Rechtswissenschaften abgeleistet werden?
  • Ordner Kann die praktische Studienzeit ausnahmsweise in der Vorlesungszeit abgeleistet werden, wenn ein Antrag nach § 8 Abs. 4 JAG NRW gestellt wird?
  • Ordner Muss das Praktikum unter der Betreuung eines Volljuristen absolviert werden?
  • Ordner Gibt es im Rahmen der Ableistung der praktischen Studienzeit Anwesenheits- bzw. Ausbildungszeiten ("Mindestwochenstundenzahl"), die von der ausbildenden Stelle einzuhalten sind?
  • Ordner Kann das Verwaltungspraktikum bei einem Amtsgericht, einem Landgericht oder einer Staatsanwaltschaft abgeleistet werden?
  • Ordner Kann das Verwaltungspraktikum bei einzelnen Abgeordneten abgeleistet werden?
  • Ordner Kann das Verwaltungspraktikum bei der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit, den Agenturen für Arbeit und Jobcentern abgeleistet werden?
  • Ordner Kann das Verwaltungspraktikum bei einem Steuerberater abgeleistet werden?
  • Ordner Können die praktischen Studienzeiten auch in einem anderen Bundesland oder im Ausland abgeleistet werden?
  • Ordner Fallen in ein vierwöchiges bzw. sechswöchiges Praktikum Feiertage, z.B. Ostern, müssen diese Tage nachgeholt werden? Muss die Bescheinigung auch das letzte Wochenende des sechs Wochen Zeitraums beinhalten?
  • Ordner Welche Form muss die Praktikumsbescheinigung haben?

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