Das Verwaltungspraktikum ist bei einer mit Verwaltungsaufgaben betrauten Stelle abzuleisten.

Für ein Verwaltungspraktikum kommen insbesondere Kommunal-, Landes- und Bundesbehörden sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Betracht. Das Verwaltungspraktikum kann auch bei obersten Bundes- oder Landesbehörden, z.B. Ministerien oder auch bei Bundes- oder Landesanstalten absolviert werden. Daneben kann die Ausbildung auch bei überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Behörden abgeleistet werden.

Privatrechtlich organisierte Stellen (z.B. „Landkreistag e.V.“, „Stadtwerke GmbH“, „Beitragsservice (GEZ)“ sind einer Verwaltungsbehörde dann gleichgestellt, wenn sie öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen (§ 8 Abs. 3 S. 1 JAG NRW).