• Kandidaten, die wegen unzureichender schriftlicher Leistungen (§ 20 Abs. 1 JAG NRW) nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen werden, sondern deren Prüfung für nicht bestanden erklärt wird, erhalten den Durchfallbescheid in der Regel am Ende des dritten Monats nach dem Klausurmonat zugestellt. Parallel zur Versendung der Durchfallbescheide werden die Kennziffern der Prüflinge, deren Prüfungsverfahren aufgrund der schriftlichen Prüfungsergebnisse für nicht bestanden erklärt wurde, auf der Internetseite des JPA  unter "Aktuelles" veröffentlicht. 
  • Kandidaten, die zur mündlichen Prüfung zugelassen sind, erhalten die Ergebnisse der Klausuren zu Beginn des 4. Monats nach den Klausuren per einfachem Brief. Die Versendung der Briefe erfolgt regelmäßig am 5. Tag des 4. Monats nach den Klausuren. Sollte dieser Tag auf einen arbeitsfreien Tag fallen, erfolgt die Absendung am ersten Werktag, der auf den 5. des Monats folgt. Darüber hinaus erfolgt die Mitteilung der Noten auch mit der Ladung zur mündlichen Prüfung etwa drei Wochen vor dem Prüfungstermin. Die mündliche Prüfung findet im Regelfall im fünften Monat nach dem Klausurmonat statt.