Europa auf dem Weg in den elektronischen Rechtsverkehr – wo stehen unsere europäischen Partner und was können wir bei der Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten von anderen lernen? Wie muss eine elektronische Akte aussehen, damit Richter mit ihr gerne und effizient arbeiten? Welche technischen und organisatorischen Fragen gilt es bei der Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs zu lösen? Dies sind nur einige der Fragen, mit denen sich über 100 Juristen aus Polen, Tschechien, den Niederlanden, Belgien und Deutschland vom 27. bis 30. April auf der Pentalateralen Internationalen Konferenz zur Zukunft der Justiz (PINK-IT) am Oberlandesgericht Köln befassten. Zentrales Thema der PINK-IT war die elektronische Kommunikation in und mit der Justiz.

Justiz NRW Quelle: Justiz NRW

Köln/Bergisch-Gladbach, 26.05.2014

Bis spätestens zum Jahr 2022 sollen Papierflut und Aktenberge in der Justiz der Vergangenheit angehören – so sieht es das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vor. An einigen nordrhein-westfälischen Gerichten wird in Strafsachen schon heute eine elektronische Zweitakte geführt, die Herr Schmitz-Justen (Vizepräsident LG Köln) und Herr Dr. Rausch (LG Bonn) den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorstellten. Herr van Wees (Arnheim) gab einen Überblick über die Arbeit mit DIVOS, dem niederländischen Projekt einer elektronischen Akte in Strafsachen. Herr Kersting (AG Münster) und Herr Schürger (AG Grevenbroich) führten am zweiten Konferenztag den von ihnen entwickelten, sehr beeindruckenden Prototyp einer elektronischen Akte vor, der schon bald am Landgericht Bonn in den sogenannten EHUG-Verfahren in den Pilotbetrieb gehen wird. Dass mit dem elektronischen Rechtsverkehr auch Veränderungen in den Gerichtssälen verbunden sein werden, belegten die Herren Hoppe (LG Köln) und Goossens (Arnheim).

Bei so viel technischem Innovationsgeist blieben kritische Stimmen nicht aus.So wies Herr Schmidt (OLG Köln) mahnend darauf hin, dass Änderungen bei den Arbeitsmedien nicht ohne Folgen für Recht und Verfahren bleiben würden. Herr Vollmar (AG Köln) appellierte an die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit, was sich nach seiner Einschätzung indes mit den notwendigen technischen Voraussetzungen bewältigen lasse. Mit Herrn Wundram (Tronicguard GmbH) sensibilisierte zuletzt auch ein IT-Sachverständiger für die Risiken einer elektronischen Welt und warb bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern um Verständnis für technische Präventionsmaßnahmen.

Vorträge und Diskussionen zur Nutzung von sozialen Netzwerken in der Justiz sowie zum internationalen Datenaustausch schlossen den Kreis der Beiträge.

Die PINK-IT diente gleichermaßen zur Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Erarbeitung von Lösungen zum elektronischen Rechtsverkehr sowie zur Akzeptanzsteigerung für die Belange der europäischen Partner. Sie fand vom 27. bis zum 30. April in Köln und Bergisch-Gladbach statt. Das umfassende Vortragsprogramm wurde abgerundet durch zahlreiche Möglichkeiten zum Austausch unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Autor: Dr. Ingo Klenner, OLG Köln; Bericht vom 28.05.2014