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Der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (OGH-BZ)

Der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (OGH-BZ) wurde 1948 gegründet und bestand bis September 1950. Er war ein von den britischen Besatzungsbehörden eingerichtetes oberstes Gericht für die britische Besatzungszone, welches für diese die Revisionsinstanz darstellte. Er hatte seinen Sitz in Köln – in Saal 301 des heutigen Oberlandesgerichts - und wurde mit Gründung des Bundesgerichtshofs aufgelöst.

Er war das einzige Gericht dieser Art in den drei westlichen Besatzungszonen. Der OGH-BZ verhandelte in über 550 Verfahren mit mehr als 1.000 Angeklagten wegen NS-Verbrechen. Die Anwendung des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 erlaubte es den Alliierten, "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" ("crimes against humanity") erstmalig in der Geschichte als eigenständigen Straftatbestand zu werten. Darüber hinaus konnten Straftaten dieser Art nun auch in Friedenszeiten, also losgelöst von Verbrechen im Zweiten Weltkrieg, vor Gericht gebracht werden.

So war es möglich, auch Verbrechen des deutschen Faschismus in der Zeit zwischen 1933 und 1939 zu ahnden. Die Spruchpraxis des Obersten Gerichtshofes für die Britische Zone fiel durch die konsequente Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit aus dem Rahmen der deutschen Nachkriegsjustiz und gilt heute als "beispielhaft" für die Genese des Internationalen Völkerstrafrechts.

Innenansicht von Saal 301 in dem heute der Schifffahrtssenat tagt Innenansicht von Saal 301 in dem heute der Schifffahrtssenat tagt

Zum historischen Kontext: Bereits während des Zweiten Weltkrieges bereiteten die Alliierten (Großbritannien, UdSSR, USA) die Ahndung der nationalsozialistischen Verbrechen vor. Sie erklärten im Rahmen der "Krim-Konferenz" in Jalta am 15. Januar 1942 erstmals gemeinsam: "Die Kriegsverbrecher werden bestraft". Im Oktober 1943 wurde in London die United Nations War Crimes Commission (UNWCC) gegründet, um die juristische Verfolgung von Kriegsverbrechen der Achsenmächte (Deutschland, Italien, Japan) zu planen. 1943 entschieden sich die Alliierten, die Verfolgung der NS-Verbrechen in Europa in die eigene Hand zu nehmen und sie nicht den Gerichten der Täter zu überlassen. Die Hintergründe dafür bildeten vor allem historische Erfahrungen aus der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg. Im Versailler Vertrag war festgelegt, dass Deutsche, die der Begehung von Kriegsverbrechen beschuldigt wurden, an die Sieger ausgeliefert und vor ein Militärgericht gestellt werden sollten. Deutschland verweigerte jedoch die Auslieferungen und sorgte nur für eine sehr mangelhafte Verfolgung dieser Taten. Lediglich einige wenige Prozesse wurden geführt, die nur selten zu Verurteilungen mit insgesamt geringen Strafen führten.

In der "Moskauer Erklärung" vom 01. November 1943 einigten sich die Alliierten auf die gemeinsamen Grundlagen zur Ahndung der Verbrechen nach dem Sieg über Nazi-Deutschland. Den drei Regierungen ging es um die "Hauptkriegsverbrecher" sowie um deutsche Offiziere, Soldaten und Mitglieder der NSDAP, die im Zuge der Eroberungskriege an "Gräueltaten, Massakern und Hinrichtungen" beteiligt waren. Im Londoner "Abkommen über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der Europäischen Achse" vom 08. August 1945 konkretisierten sie ihr Vorhaben. Gemeinsam mit dem in den wichtigsten Punkten inhaltsgleichen Kontrollratsgesetz (KRG) Nr. 10 vom 20. Dezember 1945 ("Verbrechen gegen den Frieden", "Kriegsverbrechen", "Verbrechen gegen die Menschlichkeit", "Zugehörigkeit zu gewissen Kategorien von Verbrechervereinigungen oder Organisationen") bildeten diese Vereinbarungen die rechtlichen Grundlagen für die spätere Strafverfolgung.

Buchvorstellung im OLG Köln Buchvorstellung im OLG Köln

In den kommenden Jahren sollen die Revisionsentscheidungen des OGH sowie die der erstinstanzlichen Gerichte systematisch analysiert werden.

Den Auftakt zu diesem Forschungsvorhaben bildete im Oktober 2007 das von der Philipps-Universität Marburg (www.icwc.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab ) und der Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ an der Justizakademie Nordrhein-Westfalen (www.justiz.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab ) in den Räumen des Kölner Verwaltungsgerichts sowie des Oberlandesgerichts Köln ausgerichtete Symposium "Der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone.

 

Der Tagungsband wurde im März 2012 in der vom Justizministerium herausgegebenen Schriftenreihe "Juristische Zeitgeschichte NRW" vorgestellt und kann über die Dokumentationsstelle externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab bezogen werden.

Wolfgang Form
Helia-Verena Daubach