Mit oder zeitnah nach der Einstellungszusage informieren wir Sie darüber, in welchem Landgerichtsbezirk Sie eingesetzt werden, wobei sich die Zuteilung nach dem jeweils aktuellen Personalbedarf richtet. Sobald das erforderliche polizeiliche Führungszeugnis und das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung vorliegen, stimmen wir sodann mit Ihnen Ihren Tätigkeitsbeginn ab.

Da wir Sie bestmöglich auf Ihre richterliche Tätigkeit vorzubereiten möchten, erhalten Sie in den ersten Tagen nach Ihrer Ernennung als Richterin bzw. als Richter eine mehrtätige Grundlagenschulung der gängigen IT-Anwendungen, eine Einführung in das Arbeiten mit der elektronischen Akte sowie weitere nützliche Tipps und Hinweise zum richterlichen Dezernat und zu der Arbeitsorganisation bei Gericht.