In der Vergangenheit ist es zu einem Fall des betrügerischen Missbrauchs des Behördennamens des Amtsgerichts Heinsberg durch angebliche Gerichtsmitarbeiterinnen bzw. Gerichtsmitarbeiter gekommen, in denen sich ein unbekannter Dritte am Telefon bzw. über einen Messenger-Dienst fälschlicherweise als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter des Amtsgerichts ausgeben hat. Unter dem unzutreffenden Vorwand, es liege eine Zahlungsverpflichtung vor, sollen Bürgerinnen und Bürger auf diese Weise zu unberechtigten Zahlungen veranlasst werden.
Leisten Sie keinesfalls Zahlungen in Folge einer Kontaktaufnahme über Telefon oder Messenger-Dienst. Leisten Sie Zahlungen nur dann, wenn Sie von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter eines Gerichts schriftlich zur Zahlung aufgefordert werden. Sind Sie unsicher, ob es sich um eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter Ihres örtlichen Gerichts handelt bzw. der Ihnen mitgeteilte Sachverhalt zutreffend ist, nehmen Sie zunächst - etwa über die im Internetauftritt des Gerichts zu findende Festnetznummer - Kontakt zum jeweiligen Gericht auf.