Die Vorlage eines amtsärztlichen Attests ist zur Entschuldigung für versäumte Prüfungsteile (Aufsichtsarbeit, Kurzvortrag, Prüfungsgespräch) erforderlich.

Aus dem amtsärztlichen Attest müssen Art und Dauer der Erkrankung sowie das Beschwerdebild erkennbar sein.

Zur Frage, ob eine prüfungsbedingte Erkrankung vorliegt, muss in dem amtärztlichen Attest ebenfalls Stellung genommen werden.

Amtsärztliche Atteste, die zur Entschuldigung einer nicht erbrachten Prüfungsleistung dienen, sind unverzüglich (nicht auf dem Dienstweg) dem Landesjustizprüfungsamt zu übersenden.

Die Kosten einer amtsärztlichen Untersuchung tragen die Prüflinge.

Der Amtsarzt sollte im eigenen Interesse des Prüflings von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden werden, damit er gegebenenfalls Nachfragen des Landesjustizprüfungsamtes beantworten kann.