Die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses mit dem Land Nordrhein-Westfalen. Die Einstellung erfolgt in einem Oberlandesgerichtsbezirk. Die Ausbildung findet sodann bei einem Landgericht als sogenannter Stammdienststelle statt, das heißt bei den Landgerichten Aachen, Bonn oder Köln.