Bereich A:

Die Geschäftsleitung unterstützt den Behördenleiter in Verwaltungsangelegenheiten betreffend die Organisation des Oberlandesgerichts und sorgt für die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben. 

 

Bereich B: Innerer Dienst

Im Bereich B der Geschäftsleitung, werden die vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Richterinnen/Richter und Beamtinnen/Beamten der Geschäftsbereiche des Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln, des Generalstaatsanwalts Köln und des Landesjustizvollzugsamtes Nordrhein-Westfalen, soweit der Geschäftsbereich des früheren Justizvollzugsamtes Rheinland betroffen ist, bearbeitet.

Dies umfasst im wesentlichen die Zahlbarmachung der Dienstbezüge - zusammen mit dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen -, die Berechnung und Auszahlung von Reisekosten und Umzugskostenvergütungen sowie die Bewilligung und teilweise Festsetzung von Trennungsentschädigungsleistungen.

Außerdem werden Auszahlungen verschiedenster Art - z.B. Unfallfürsorge, Schadensersatz und Strafentschädigungen - von hier aus veranlasst.

Das Aufgabengebiet umfasst u.a. die Prüfung der Gerichtskassen, Erstellung von Berichten/Stellungnahmen sowie Dienstbesprechungen zu Zweifelsfragen in Kassen- und Kostensachen, Kostenprüfungen, die Prüfung der an das Landesamt für Besoldung und Versorgung zu erstattenden Mitteilungen, soweit Angestellte und Arbeiter betroffen sind sowie die Bewilligung und Prüfung von Zuwendungen des Landes im Bereich der Projektförderung.