Die Tätigkeit in der Justiz gestaltet sich zunehmend dynamisch und komplex. Sie sieht sich fortwährend Veränderungen und neuen Herausforderungen etwa in Gestalt grundlegender Projekte ausgesetzt. Die im Dezernat 9 angesiedelte Organisationsentwicklung hat die Verbesserung der organisatorischen Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der an die Justiz gerichteten Ansprüche und Bewältigung der Aufgaben unter größtmöglicher Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Ziel. Zur Unterstützung der Gerichte im Hinblick auf eine Änderung der bestehenden Organisationsstrukturen und Durchführung eines Organisationsentwicklungsprozesses stehen u.a. die internen Organisationsberatungsgruppen mit besonders qualifizierten justizinternen Organisationsberaterinnen und -beratern zur Verfügung.

Bereich A

  • allgemeine Angelegenheiten der Justizverwaltung und der 
    Gerichtsorgansation, z.B. Zuständigkeitskonzentration
  • besondere Vorkommnisse,
  • Maßnahmen der Organisationsentwicklung,
  • Besprechungsmanagement,
  • Angelegenheiten des Controlling und des Qualitätsmanagements.

Bereich B

  • Personalbedarfsberechnung (PEBB§Y), Erstellung und Auswertung (Beschreibung und Analyse) von statistischen Daten als Grundlage für ein wirkungsvolles Controlling,
  • sonstige Justizstatistiken,
  • Angelegenheiten des MISoG und des Bezirksinfodienstes.

Bereich C

Angelegenheiten der Geschäftsprüfung bei dem Oberlandesgericht sowie den Land- und Amtsgerichten

Bereich D

Angelegenheiten der Innenrevision (Korruptionsprävention) des Oberlandesgerichts sowie allgemeine Angelegenheiten der Bereiche Oberlandesgericht und Generalsstaatsanwaltschaft als Zentralstelle.

Bereich E

Angelegenheiten der Internen Organisationsberatung