Das Dezernat 8 ist für Angelegenheiten der Juristenausbildung und das Berichtswesen zuständig.

Hierher gehören Aufgaben des Justizprüfungsamtes bei dem Oberlandesgericht Köln, welches zuständig ist insbesondere für die organisatorischen Belange zur Durchführung der ersten juristischen Staatsprüfung. Mit dieser Prüfung wird das rechtswissenschaftliche Studium an einer Universität abgeschlossen. Ihr Ziel ist es festzustellen, ob der Prüfling das Studienziel erreicht hat und damit für den juristischen Vorbereitungsdienst fachlich geeignet ist.

Die Seiten des Justizprüfungsamtes finden Sie hier.

Weiterhin ist das Dezernat zuständig für die Einstellung der Referendarinnen und Referendare in den juristischen Vorbereitungsdienst sowie ihre Betreuung und für die Bearbeitung ihrer Personalangelegenheiten (im Zusammenwirken mit den Präsidenten der Landgerichte) während der Ausbildung. Dem Dezernat obliegt die Organisation und Leitung des gesamten Ausbildungsbetriebes. 

Darüber hinaus nimmt das Dezernat 8 aus Sicht der gerichtlichen Praxis Stellung zu Gesetzgebungsvorhaben.