"Notarinnen und Notare sind "unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes" (§ 1 Bundesnotarordnung). Sie sind nicht Vertreter einer Partei, sondern betreuen die Beteiligten unparteiisch. Ihnen obliegen die Beurkundungen von Rechtsvorgängen, die Beglaubigungen von Unterschriften und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege.

Im Oberlandesgerichtsbezirk Köln herrscht das Prinzip des "Nur-Notariats"; d.h. die Notarinnen und Notare dürfen grundsätzlich keinen Nebenberuf haben. In anderen Teilen des Landes Nordrhein-Westfalen und auch in anderen Bundesländern gelten andere Notariatsverfassungen - etwa das Anwaltnotariat, bei dem Rechtsanwälte auch als Notare zugelassen werden.

Notarinnen und Notare werden nach Anhörung des Präsidenten der Rheinischen Notarkammer von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Oberlandesgerichts ernannt und auf Lebenszeit in ihr Amt berufen. Ihnen wird ein bestimmter Ort als Amtssitz zugewiesen.

Die Aufsicht über die Notare führt die Justizverwaltung, wobei diese von der zuständigen Notarkammer unterstützt wird.

Im Oberlandesgerichtsbezirk Köln gibt es zurzeit 168 Notarstellen. Über die Errichtung neuer Notarstellen entscheidet das Ministerium der Justiz nach Anhörung der Notarkammer. Die Anzahl der Notarstellen richtet sich nach den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege. Die Ausschreibung der Stellen erfolgt im Justizministerialblatt des Landes NW.

Zur Notarin bzw. zum Notar soll nur bestellt werden, wer einen dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor/in geleistet hat und sich im Anwärterdienst des Landes befindet, in dem er sich um die Bestellung bewirbt.

Die Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern um die Aufnahme in den notarischen Anwärterdienst ist nach der persönlichen und fachlichen Eignung unter Berücksichtigung der Leistungen in der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung vorzunehmen. Zurzeit haben nur Bewerber/innen mit der Note "vollbefriedigend" (gehobener Bereich) oder besser im zweiten juristischen Staatsexamen eine Chance auf Einstellung.

Die Ausschreibung der Notarassessorenstellen erfolgt im Justizministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen. Bewerbungen sollten mittels des unten zu ladenden Vordrucks erfolgen. Dem zugehörigen Hinweisblatt sind die weitere Einzelheiten zum Verfahren zu entnehmen.

Nähere Auskünfte in Notarangelegenheiten erteilt die

    Rheinische Notarkammer externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab 
    Burgmauer 53
    50667 Köln

Telefon: (0221) 2 57 52 91

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