Bereich A

Im Dezernat 6 werden Schadensersatz- und Regresssachen sowie – mit Ausnahme der Disziplinarangelegenheiten - die eigenen Rechtsstreitigkeiten der Justiz bearbeitet. Hiervon erfasst ist die Bearbeitung aller Angelegenheiten, in denen Erstattungsansprüche gegen Dritte geltend gemacht werden (z.B. wegen der Verletzung eines Bediensteten), sowie die Bearbeitung von Ansprüchen, die gegen Justizbehörden erhoben werden (z.B. bei Unfällen im Gerichtsgebäude).

Darüber hinaus ist das Dezernat 6 zuständig für die Bearbeitung von Dienstunfallsachen nebst den sich daraus ergebenden Verfahren.

Ferner besteht eine Zuständigkeit des Dezernats 6 für Angelegenheiten nach dem IFG NRW sowie Akteneinsichtsanträge Dritter (§ 299 ZPO, Art. 35 GG).

Bereich B

Es werden Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie bei dauernder Pflegebedürftigkeit für die beihilfeberechtigte Richter und Beamte sowie die der beihilfeberechtigten nichtbeamteten Bediensteten aus den Geschäftsbereichen

  • des Oberlandesgerichts Köln
  • des Generalstaatsanwalts Köln
  • des Direktors der Fachhochschule für Rechtspflege und
  • der im Oberlandesgerichtsbezirk Köln ansässigen Justizvollzugseinrichtungen
  • des Landesarbeitsgerichts Köln, der Arbeitsgerichte Aachen, Bonn, Köln und Siegburg
  • der Verwaltungsgerichte Aachen und Köln,
  • der Sozialgerichte Aachen und Köln und
  • des Finanzgerichts Köln

berechnet und ausgezahlt.

Beihilfen sind Geldzuwendungen, die der öffentlich-rechtliche Dienstherr in Ausübung seiner Fürsorgepflicht gewährt. Bei Beamten und Richtern ersetzt die Beihilfe, die sich je nach den familiären Verhältnissen des Bediensteten und der behandelten Person auf 50 - 80 % der entstandenen Kosten beläuft, den Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung.

Bearbeitungsstand

Bearbeitungsstand am 15.04.2025:

Beihilfeanträge, die bis zum  17.03.2025 eingegangen sind.

Informationen Ihrer Beihilfestelle beim Oberlandesgericht Köln

W I C H T I G E R   H I N W E I S !

Wir möchten wieder schneller werden. Bitte helfen Sie mit, die Beihilfebearbeitungszeiten zu verkürzen:

  • Bevor Sie einen Antrag mit Belegen absenden, prüfen Sie bitte, ob die Belege zunächst noch in der App gesammelt werden können, bis ein Gesamtbetrag von z.B. 200 Euro oder eine Anzahl von z.B. 10 Belegen erreicht ist.
  • Vermeiden Sie bitte die Einreichung von mehreren Anträgen an einem Tag. Fügen Sie weitere Belege ggf. dem ersten Antrag zu. Gesonderte Anträge verursachen Mehraufwand.
  • Bitte Belege vollständig fotografieren - alle Seiten, ggf. auch Rückseiten und Sachkostennachweise.
  • Quittungen, Kassenbelege, Apothekenbelege, Bons usw. sind für die Beihilfeabrechnung nicht erforderlich. Bitte reichen Sie solche Belege nicht ein.
  • Belege nicht doppelt einreichen
  • entweder nur QR-Code oder Foto einreichen
  • nur Original oder Duplikat fotografieren

Sie können im Zweifel in der App in der Statusübersicht nachschauen, ob ein Beleg schon eingereicht wurde.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab.

Danke sehr für Ihre Mithilfe!
Ihr Beihilfeteam

Die aktualisierte Fassung der Anträge auf Gewährung von Beihilfen

  • Antrag auf Zahlung einer Beihilfe (Erst- oder Änderungsantrag)
  • Kurzantrag
  • Anlage Pflege

stehen ab sofort als ausfüllbare PDF-Dateien unter www.beihilfe.nrw.de in der Rubrik Formulare Anträge Anschreiben zur Verfügung.