Zur Abschichtung können Sie sich nach dem fünften Fachsemester bis zum Ende des siebten Fachsemesters melden (§ 12 Abs. 1 JAG NRW). In der Anmeldung müssen Sie den ersten Klausurenblock (Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentliches Recht) festlegen. Zu den weiteren Klausurblöcken müssen Sie sich schriftlich (per E-Mail an: justizpruefungsamt@olg-koeln.nrw.de  oder per Briefpost) anmelden. Aus organisatorischen Gründen gelten sowohl für die erste Anmeldung als auch für die Meldungen zu den weiteren Klausurblöcken die Meldefristen, die auf der Homepage des Justizprüfungsamtes unter "Aktuelles" veröffentlicht sind.

Für den letzten Klausurenblock ist eine Anmeldung bis zum Ende des achten Fachsemesters, d.h. bis zum 31.03. bzw. 30.09. eines Jahres erforderlich. Sofern Sie sich nicht rechtzeitig melden, werden Sie von Amts wegen zu den restlichen Aufsichtsarbeiten geladen. Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Danach können Sie den gewünschten Klausurtermin nicht mehr ändern.

Die Klausurergebnisse der Abschichter werden zu Beginn des vierten Monats nach dem Klausurmonat, jedoch nicht vor dem 10. des Monats, schriftlich mitgeteilt. Dies gilt nicht für den letzten Klausurenblock. Falls keine Mitteilung der Zwischenergebnisse gewünscht wird, sollte dies rechtzeitig mitgeteilt werden. Sämtliche Klausurergebnisse werden in diesem Fall zu Beginn des vierten Monats nach dem letzten Klausurmonat, jedoch nicht vor dem 5. des Monats, mit einfachem Brief mitgeteilt. Ein Verzicht auf die Mitteilung der Zwischenergebnisse kann nicht zurückgenommen werden.