Ja, aber erst nach Abschluss des Verfahrens mit dem Bescheid über das Bestehen bzw. Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung. Lediglich der Meldevordruck und der Lebenslauf verbleiben bei Ihrer Prüfungsakte. Es wird daher empfohlen, sich ggfs. Ablichtungen von den eingereichten Unterlagen für den Fall zu fertigen, dass Sie diese Unterlagen während des Prüfungsverfahrens für andere Zwecke benötigen. Das Justizprüfungsamt fertigt keine Kopien an.