Die Studienunterlagen (Zwischenprüfungszeugnis, Fremdsprachennachweis, Praktikumsbescheinigungen, Immatrikulationsbescheinigungen, Unterlagen zum Auslandsstudium, Nachweise zur Teilnahme an einer fachspezifischen Fremdsprachenausbildung bzw. einem Moot Court) müssen grundsätzlich im Original eingereicht werden. Geburtsurkunde und ggfs. Eheurkunde können in beglaubigter Ablichtung eingereicht werden. Anstelle der Geburtsurkunde kann auch eine beglaubigte Kopie des Personalausweises eingereicht werden.