• Nach bestandener staatlicher Pflichtfachprüfung werden das Zeugnis, ein schriftlicher Bescheid und die eingereichten Unterlagen (Geburtsurkunde und Studienunterlagen) übersandt. Liegt zu diesem Zeitpunkt bereits das Zeugnis über das Bestehen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung vor, so wird zugleich ein Zeugnis über das Bestehen der ersten Prüfung übersandt, das auch die Gesamtnote ausweist. 
  • Die Übersendung des Zeugnisses erfolgt etwa zwei bis vier Wochen nach der mündlichen Prüfung. Bei Verzögerungen oder in besonders dringenden Fällen kann die Ausstellung einer vorläufigen Bescheinigung über das Bestehen der Prüfung beantragt werden.