Die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung, die zu 30 % in die Gesamtnote der ersten Prüfung eingeht und einer staatlichen Pflichtfachprüfung, die zu 70 % in die Gesamtnote der ersten Prüfung eingeht. Über das Bestehen der ersten Prüfung wird eine einheitliches Zeugnis erteilt, das die Ergebnisse der Schwerpunktbereichsprüfung und der Pflichtfachprüfung sowie eine Gesamtnote enthält.

Liegt das Schwerpunktbereichszeugnis bei Bestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung bereits vor, wird mit dem Zeugnis über das Bestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung auch ein Zeugnis über das Bestehen der ersten Prüfung übersandt. Die Zeugnisse werden etwa zwei bis vier Wochen nach der mündlichen Prüfung mit den eingereichten Unterlagen übersandt.

Liegt das Schwerpunktbereichszeugnis bei Bestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung noch nicht vor, so wird zunächst nur ein Zeugnis über die staatliche Pflichtfachprüfung ausgestellt. Nach Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung kann die Ausstellung eines Gesamtzeugnisses beantragt werden. Dem Antrag ist das Original des Schwerpunktbereichszeugnisses beizufügen. Das Gesamtzeugnis wird in dem Land erteilt, in dem die staatliche Pflichtfachprüfung bestanden wurde.

Mit den Punktwerten für die einzelnen Prüfungsleistungen kann mit dem Notenrechner die Gesamtnote berechnet werden.

Zur Beantragung des Gesamtzeugnisses können Sie den Vordruck verwenden.