In Nordrhein-Westfalen kann die staatliche Pflichtfachprüfung auch vor einem der den Oberlandesgerichten Düsseldorf und Hamm angegliederten Justizprüfungsämtern abgelegt werden. Wer mindestens zwei Halbjahre Rechtswissenschaft an einer nordrhein-westfälischen Universität studiert hat, kann sich bei jedem der drei nordrhein-westfälischen Justizprüfungsämter zur staatlichen Pflichtfachprüfung melden.  Wer nicht mindestens zwei Halbjahre an einer nordrhein-westfälischen Universität Rechtswissenschaft studiert hat, kann sich nur bei dem nordrhein-westfälischen Justizprüfungsamt zur staatlichen Pflichtfachprüfung melden, dessen Bezirk er nachweisbar durch längeren Wohnsitz oder sonstige engere Beziehung angehört.

Wurde ein Prüfling von einem nordrhein-westfälischen Justizprüfungsamt zur ersten juristischen Staatsprüfung bzw. staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen, bleibt dieses Justizprüfungsamt für das weitere Prüfungsverfahren ausschließlich zuständig.

Die zweite juristische Staatsprüfung wird vor dem Landesjustizprüfungsamt abgelegt. Das Landesjustizprüfungsamt ist dem Justizministerium angegliedert.