Der Berufsstart

Mit oder zeitnah nach der Einstellungszusage informieren wir Sie darüber, in welchem Landgerichtsbezirk Sie eingesetzt werden, wobei sich die Zuteilung nach dem jeweils aktuellen Personalbedarf richtet. Sobald das erforderliche polizeiliche Führungszeugnis und das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung vorliegen, stimmen wir sodann mit Ihnen Ihren Tätigkeitsbeginn ab.

Da wir Sie bestmöglich auf Ihre richterliche Tätigkeit vorzubereiten möchten, erhalten Sie in den ersten Tagen nach Ihrer Ernennung als Richterin bzw. als Richter eine mehrtätige Grundlagenschulung der gängigen IT-Anwendungen, eine Einführung in das Arbeiten mit der elektronischen Akte sowie weitere nützliche Tipps und Hinweise zum richterlichen Dezernat und zu der Arbeitsorganisation bei Gericht.

Ablauf der Proberichterzeit

Ordentliche Gerichtsbarkeiten Köln

Die Probezeit absolvieren Sie grundsätzlich im Bezirk eines der drei Landgerichte des Geschäftsbereichs des Oberlandesgerichts Köln: Aachen, Bonn oder Köln. Die meisten Richterinnen und Richter beginnen ihre Tätigkeit bei einem Landgericht und dort in einer erstinstanzlichen Zivilkammer. In den ersten sechs Monaten Ihrer Tätigkeit werden Sie dadurch entlastet, dass Sie kein volles, sondern ein um ein Viertel reduziertes Pensum bearbeiten. Nach etwa sechs bis zwölf Monaten wechseln Sie an ein Amtsgericht des Landgerichtsbezirks, oder - im Falle des Berufseinstiegs beim Amtsgericht Köln - an das Landgericht Köln.  

Ziel der Proberichterzeit ist es, einen möglichst breiten Überblick über die richterlichen Aufgaben zu erhalten und dabei zumindest jeweils einen mehrmonatigen Einsatz am Land- und an einem Amtsgericht zu durchlaufen.

Schon während der Probezeit besteht im Übrigen die Möglichkeit, die Justiz im Rahmen einer Abordnung aus anderer Perspektive kennen zu lernen, z.B. in der Verwaltung des Oberlandesgerichts oder bei dem Zentralen IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW (ITD). Auch ist es möglich, im Rahmen eines Laufbahnwechsels für 12 bis 18 Monate als Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt bei einer Staatsanwaltschaft im OLG-Bezirk eingesetzt zu werden; anders als in anderen Bundesländern ist ein solcher Wechsel jedoch nicht zwingender Bestandteil einer jeden Proberichterzeit.

Nach dem Ablauf Ihrer Probezeit können Sie sodann zur Richterin bzw. zum Richter auf Lebenszeit bei einem Amtsgericht oder Landgericht ernannt werden (sog. Verplanung). Im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln erfolgt die Verplanung von Richterinnen und Richtern in aller Regel zeitnah nach Ablauf der grundsätzlich dreijährigen Mindestdauer der Probezeit.

Der Berufsstart

Die ersten Wochen und Monate im neuen Beruf werden herausfordernd und spannend sein. Zur Erleichterung des Einstiegs gibt es in Ihrem ersten Berufsjahr eine Reihe von Fortbildungsangeboten speziell für Proberichterinnen und -richter. Schwerpunkte der Veranstaltungen sind u.a. die Themen "Verhandlungsführung", "Beweiswürdigung" und "Richterlicher Eildienst". Darüber hinaus können Sie von vielfältigen Fortbildungsangeboten zu verschiedensten Fachthemen Gebrauch machen.

Zudem können Sie auch Angebote kollegialer Beratung in Anspruch nehmen. Bei der sog. Intervision besuchen auf Ihren Wunsch speziell weitergebildeten Kolleginnen und Kollegen Ihre Verhandlung und geben Ihnen anschließend (vertraulich) Rückmeldung zu Ihrer Verhandlungsführung.