Als Richterin bzw. Richter wird Ihnen die Rechtsprechung und damit eine tragende Funktion in einem demokratischen Rechtsstaat vom ersten Tag Ihrer Tätigkeit anvertraut. Sie üben eine sinnstiftende, verantwortungsvolle und anspruchsvolle Tätigkeit aus. Aufgrund der im Grundgesetz verankerten richterlichen Unabhängigkeit sind Sie allein dem Gesetz verpflichtet und entscheiden unparteiisch und unabhängig in gerichtlichen Verfahren.

Ihre tägliche Arbeit besteht darin, Sachverhalte aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen zu bearbeiten und über diese aufgrund der Rechtslage zu entscheiden. Dabei haben Ihre Entscheidungen maßgeblichen Einfluss auf die Lebensumstände der Beteiligten.  Zunehmend ist die richterliche Arbeit auch darauf ausgerichtet, auch zwischen den Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu finden, etwa durch einen Vergleich oder die Mitwirkung in einem Mediationsverfahren.

Die Rechtsgebiete, die Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bearbeiten, sind besonders vielfältig: Zu ihnen gehören insbesondere die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Strafsachen, Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (v.a. Betreuungs- und Unterbringungssachen, Nachlass- und Registersachen). In der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden Richterinnen und Richter bei den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof eingesetzt, wobei Proberichterinnen und Proberichtern nur bei Amts- und Landgerichten richterlich tätig sind.

Die Besoldung ist gesetzlich geregelt, daher transparent und in ihrer Entwicklung absehbar. Der Berufseinstieg erfolgt in der Besoldungsgruppe R 1, wobei die Besoldung mit zunehmender Erfahrung stufenweise ansteigt und sich durch Zuschläge - z. B. einen Familienzuschlag - erhöhen kann.

Im Krankheitsfall haben Sie und gegebenenfalls Ihre Angehörigen einen anteiligen Beihilfeanspruch; den verbleibenden Anteil können Sie privat versichern.

Für das Beschäftigungsverhältnis gelten die Bestimmungen des Deutschen Richtergesetzes, des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes NRW und des Landesbeamtengesetzes NRW.