Berücksichtigung im Ausland erworbener juristischer Studienabschlüsse
Die Vorsitzende des Justizprüfungsamtes ist gemäß Erlass des Ministeriums für Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.01.2022 (2220-V.243) ab dem 01.02.2022 zuständige Behörde im Sinne des § 112a Absatz 7 Satz 1 Deutsches Richtergesetz für die Abnahme der Gleichwertigkeitsprüfung einschließlich der Eignungsprüfung. Anträge sind nicht mehr an den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu richten.
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