• Der mündliche Prüfungstermin der staatlichen Pflichtfachprüfung findet grundsätzlich im fünften Monat nach dem Klausurtermin statt. Die Terminsladung wird ca. drei Wochen vor dem Termin zur mündlichen Prüfung versandt und weist neben den Klausurergebnissen sowie dem  Rechtsgebiet des Kurzvortrags auch die Namen der Prüfer aus. Das Rechtsgebiet des Vortrags (Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentliches Recht) wird nach dem Zufallsprinzip den Terminen zugeordnet. Welcher Prüfer welches Rechtsgebiet prüft, bestimmen bei der staatlichen Pflichtfachprüfung die Mitglieder des Prüfungsausschusses in eigener Zuständigkeit. Die Ladung zur mündlichen Prüfung enthält hierzu keine Angaben und das Justizprüfungsamt kann hierzu auch keine Auskunft geben.