Im Land Nordrhein-Westfalen sind einige Angelegenheiten bei bestimmten Oberlandesgerichten
konzentriert.
Bei dem Oberlandesgericht Köln sind für das ganze Land konzentriert (sofern nicht anders angegeben):
- Ansprüche aus Veröffentlichungen
- Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen
- Streitigkeiten über Ansprüche aus Fracht-, Speditios- und Lagergeschäften
- Notarsachen
- Schiedsrichterliche Angelegenheiten
- In Binnenschifffahrts- / Rheinschifffahrts- / Moselschifffahrtssachen ist das Oberlandesgericht Köln als Schifffahrts- / Rheinschifffahrts- / Moselschifffahrtsobergericht zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen
- des Schifffahrts- / Rheinschifffahrtsgerichts Duisburg-Ruhrort (Amtsgericht Duisburg-Ruhrort)
- des Schifffahrts- / Rheinschifffahrts- / Moselschifffahrtsgerichts St. Goar (Amtsgericht St. Goar).
Weitere Einzelheiten zu den Zuständigkeitskonzentrationen der Justiz des Landes NRW entnehmen Sie bitte der Verordnung über Zuständigkeiten in der Justiz:
