Im Land Nordrhein-Westfalen sind einige Angelegenheiten bei bestimmten Oberlandesgerichten
konzentriert.
Hiernach ist das Oberlandesgericht Köln landesweit für folgende Verfahren zuständig (sofern nicht anders angegeben):
- Ansprüche aus Veröffentlichungen
- Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen
- Ansprüche aus Fracht-, Speditions- und Lagergeschäften
- Ansprüche aus dem Bereich der Kommunikations- und Informationstechnologie bei Streitwerten oberhalb von 100.000 Euro
- Notarsachen
- Schiedsrichterliche Angelegenheiten
In Binnenschifffahrts- / Rheinschifffahrts- / Moselschifffahrtssachen ist das Oberlandesgericht Köln als Schifffahrts- / Rheinschifffahrts- / Moselschifffahrtsobergericht zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen
- des Schifffahrts- / Rheinschifffahrtsgerichts Duisburg-Ruhrort
(Amtsgericht Duisburg-Ruhrort) - des Schifffahrts- / Rheinschifffahrts- / Moselschifffahrtsgerichts St. Goar
(Amtsgericht St. Goar).
Weitere Einzelheiten zu den Zuständigkeitskonzentrationen der Justiz des Landes NRW entnehmen Sie bitte der Verordnung über Zuständigkeiten in der Justiz:
