Im Land Nordrhein-Westfalen sind einige Angelegenheiten bei bestimmten Oberlandesgerichten externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab konzentriert.

Hiernach ist das Oberlandesgericht Köln landesweit für folgende Verfahren zuständig (sofern nicht anders angegeben):

  • Ansprüche aus Veröffentlichungen
  • Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen
  • Ansprüche aus Fracht-, Speditions- und Lagergeschäften
  • Ansprüche aus dem Bereich der Kommunikations- und Informationstechnologie bei Streitwerten oberhalb von 100.000 Euro
  • Notarsachen
  • Schiedsrichterliche Angelegenheiten

In Binnenschifffahrts- / Rheinschifffahrts- / Moselschifffahrtssachen ist das Oberlandesgericht Köln als Schifffahrts- / Rheinschifffahrts- / Moselschifffahrtsobergericht zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen

  • des Schifffahrts- / Rheinschifffahrtsgerichts Duisburg-Ruhrort
    (Amtsgericht Duisburg-Ruhrort)
  • des Schifffahrts- / Rheinschifffahrts- / Moselschifffahrtsgerichts St. Goar
    (Amtsgericht St. Goar).

Weitere Einzelheiten zu den Zuständigkeitskonzentrationen der Justiz des Landes NRW entnehmen Sie bitte der Verordnung über Zuständigkeiten in der Justiz:

Justizzuständigkeitsverordnung - JuZuVO vom 4. Dezember 2024 zuletzt geändert durch Art. 1 Zweite ÄndVO vom 03.06.2025 (GV. NRW. S. 508) externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab