InhaltEmpfänger von GeldauflagenGemeinnützige Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen und ListenerfassungAb dem 01.10.2010 werden gemeinnützige Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen in einer beim Generalstaatsanwalt in Düsseldorf geführten landesweiten zentralen Liste erfasst. Ab diesem Zeitpunkt können Anträge auf Aufnahme in diese Liste nur noch über das neue (und nunmehr ausschließlich anzuwendende) Online-Anmeldeverfahren für die Registrierung gemeinnütziger Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen gestellt werden, das am 01.10.2010 im Internetauftritt des Justizministeriums (www.justiz.nrw.de
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© Oberlandesgericht Köln, 2012