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Empfänger von Geldauflagen

Gemeinnützige Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen und Listenerfassung

Ab dem 01.10.2010 werden gemeinnützige Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen in einer beim Generalstaatsanwalt in Düsseldorf geführten landesweiten zentralen Liste erfasst. Ab diesem Zeitpunkt können Anträge auf Aufnahme in diese Liste nur noch über das neue (und nunmehr ausschließlich anzuwendende) Online-Anmeldeverfahren für die Registrierung gemeinnütziger Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen gestellt werden, das am 01.10.2010 im Internetauftritt des Justizministeriums (www.justiz.nrw.de externer Link, öffnet neues Browserfenster) freigeschaltet worden ist. Die Anmeldeformulare und weitere Informationen zum neuen Online-Anmeldeverfahren finden Sie auf der Internetseite des Justizministeriums unter dem Stichwort "Formulare/Merkblätter" – "Gemeinnützige Einrichtungen (hier geht's zum entsprechenden Link externer Link, öffnet neues Browserfenster)

 


 

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