InhaltZuständigkeitDas Oberlandesgericht als Teil der Ordentlichen Gerichtsbarkeit
Die Oberlandesgerichte - und damit auch das Oberlandesgericht Köln - gehören zur sogenannten Ordentlichen Gerichtsbarkeit, dem Bereich, in dem in Deutschland die meisten Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger tätig sind. Unter "Ordentlicher Gerichtsbarkeit" versteht man traditionell die Gerichte, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz vor allem zuständig sind für die Entscheidung von
Bei dem Oberlandesgericht Köln wurden jährlich von den hier tätigen Richterinnen und Richtern etwa 11.500 Zivil- und Strafverfahren bearbeitet.
Das Oberlandesgericht ist vor allem Rechtsmittelinstanz, das heißt 2. oder 3. Instanz für Prozesse, die bei einem Amts- oder Landgericht im Oberlandesgerichtsbezirk begonnen haben. Im Wesentlichen ist das Oberlandesgericht für folgende Angelegenheiten zuständig:
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© Oberlandesgericht Köln, 2012