Für Referendarinnen und Referendare, die aufgrund eines Klausurenblocks die Prüfung erstmals nicht bestanden haben, beträgt der Ergänzungsvorbereitungsdienst zwischen 3 und 5 Monaten, d.h. in der Regel 4 Monate.

Haben sie nach mündlicher Prüfung die Prüfung nicht bestanden, bestimmt der Prüfungsausschuss die Dauer des Ergänzungsvorbereitungsdienstes.

Die Organisation des Ergänzungsvorbereitungsdienstes obliegt den Oberlandesgerichten. Bei dem Oberlandesgericht Köln finden fortlaufende Repetenten-Arbeitsgemeinschaften in den 3 Kerngebieten statt (wöchentlich Zivilrecht, zweiwöchentlich im Wechsel Strafrecht und Öffentliches Recht). Die Teilnahme ist verpflichtend.

Parallel dazu findet eine Einzelausbildung bei einer geeigneten Ausbildungsstelle nach Wahl der Referendarin oder des Referendars statt.

Eine Zuweisung zu einer Ausbildungsstelle im Ausland ist nicht möglich.

Referendarinnen und Referendare, die ihre Stammdienststelle in Aachen oder Bonn haben, können gegebenenfalls für die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften eine Reisekostenerstattung nach Maßgabe der Reisekosten- und Trennungsentschädigungverordnung (TEVO NRW) erhalten.

Die Klausuren im Wiederholungsversuch sind im letzten Monat des Ergänzungsvorbereitungsdienstes zu schreiben.