Eine Anrechnung des  "Bielefelder Kompaktkurses" auf den juristischen Vorbereitungsdienst kann sowohl gemäß  § 35 Abs. 6, 1. Alt. JAG wie auch  gemäß 37 Abs. 1 JAG erfolgen. Im Hinblick auf die zehnmonatige Dauer der Rechtsanwaltsstation sollte er allerdings nur auf die Anwaltsstation angerechnet werden.