Die Gleichstellungsbeauftragte  wirkt bei der Ausführung des Landesgleichstellungsgesetzes mit, dessen Ziel die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer ist. Diese Mitwirkung erstreckt sich auf alle Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können. 

Insoweit ist die Gleichstellungsbeauftragte insbesondere an den organisatorischen und personellen Maßnahmen der Verwaltung wie z.B. Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren, Vorstellungsgesprächen, Beurteilungsbesprechungen, Beförderungen, Versetzungen, Umsetzungen, Fortbildungen, Kündigungen, Arbeitszeitregelungen, Erstellung von Frauenförderplänen zu beteiligen. 

Zu ihren Aufgaben, die sie frei von fachlichen Weisungen wahrnimmt, gehört auch die Beratung und Unterstützung aller Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung sowie die Beratung und Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten bei den Amts- und Landgerichten im Oberlandesgerichtsbezirks Köln.