Es besteht die Möglichkeit gemäß § 23 Abs. 2 JAG NRW binnen Monatsfrist nach Bekanntgabe der abschließenden Prüfungsentscheidung (nach der Zustellung eines Bestehenbescheides oder eines Nichtbestehenbescheides) die Einsichtnahme vor Ort oder alternativ die Übersendung von kostenlosen Klausurkopien der   Aufsichtsarbeiten und der Prüfergutachten zu beantragen.

Die Einsichtnahme wird an mehreren Terminen in der Zeit von 9.00 Uhr bis maximal 11.30 Uhr nach erfolgter Online-Terminvergabe in Raum 321 bei dem Oberlandesgerichts Köln, Reichenspergerplatz1, 50670 Köln, angeboten.

Die Anmeldung zu den Einsichtnahmeterminen erfolgt online über https://justiztermine.nrw.de.

Der Termin ist zusätzlich online zu bestätigen.

Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind rechtzeitig über die Online-Terminvergabe zu stornieren.

Der Antrag auf Übersendung von kostenlosen Klausurkopien der Aufsichtsarbeiten und Prüfergutachten kann nach Beendigung des Prüfungsverfahrens per E-Mail an: PSFJPAEinsichtnahme@olg-koeln.nrw.de  gestellt werden.