Für die Ausstellung des Gesamtzeugnisses ist das Justizprüfungsamt zuständig, bei dem Sie die staatliche Pflichtfachprüfung bestanden haben.

Sofern das Schwerpunktbereichszeugnis bereits zur mündlichen Prüfung der staatlichen Pflichtfachprüfung bei dem Justizprüfungsamt vorliegt, erhalten Sie das Gesamtzeugnis automatisch ca. 2-3 Wochen nach der mündlichen Prüfung.

Falls Sie den Schwerpunktbereich erst nach der mündlichen Prüfung der staatlichen Pflichtfachprüfung abschließen und ein Gesamtzeugnis erhalten möchten, reichen Sie das Schwerpunktbereichszeugnis im Original beim Justizprüfungsamt ein. Die Ausstellung des Zeugnisses dauert auch in diesem Fall ca. 2-3 Wochen. In dringenden Fällen kann auf formlosen Antrag vorab eine „vorläufige“ Bescheinigung über das Bestehen der ersten Prüfung ausgestellt werden. Diese Bescheinigung überbrückt aber lediglich die Zeit, die das Justizprüfungsamt für die Ausstellung des Zeugnisses benötigt. Es ist immer die Vorlage des Zeugnisses über den Schwerpunktbereich erforderlich.