Die Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) untersucht und bewertet die Justizsysteme in den Ländern des Europarats. In umfangreichen Datensammlungen werden quantitative und qualitative Aspekte der nationalen Justizsysteme mit dem Ziel der Verbesserung der Wirksamkeit gegenübergestellt. Mehrere Experten aus Deutschland und insbesondere aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Köln sind als Vertreter in den Arbeitsgruppen von CEPEJ tätig. Die Evaluationsberichte dienen der Kommission der Europäischen Union als Grundlage für das jährlich veröffentlichte EU Justizbarometer.

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