Für jede Referendarin und jeden Referendar wird ein Landgericht zur Stammdienststelle bestimmt. Hier findet die Ausbildung in den Arbeitsgemeinschaften statt (Ausnahmen: Fortgeschrittenen-AG für das LG Köln und Repetenten-AG /Oberlandesgericht) sowie die Einzelausbildung, wenn nicht die Referendarin oder der Referendar hierfür den Bezirk der Stammdienststelle verlässt.

Referendarinnen und Referendare, die einer anderen Ausbildungsstelle als ihrer Stammdienststelle überwiesen worden sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten. Dies gilt nicht, wenn die Überweisung zur Ausbildungsstelle lediglich auf Wunsch des Referendars erfolgt ist. Näheres ist der VO über die Gewährung von Trennungsentschädigung (Trennungsentschädigungsverordnung - TEVO) zu entnehmen. Anträge sind bei der Stammdienststelle einzureichen.

Die Stammdienststellen sind an erster Stelle für die persönlichen Belange und Ausbildungsbelange der Referendarinnen und Referendare zuständig (Urlaub, Krankheit etc.)